Stand: 20. Juli 2026
01Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TSI Industriereinigung und Zerspanung GmbH, nachfolgend "TSI", gegenueber Unternehmern, juristischen Personen des oeffentlichen Rechts und oeffentlich-rechtlichen Sondervermoegen. Gegenueber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn TSI ihrer Geltung ausdruecklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestaetigung haben Vorrang.
02Angebot und Vertragsschluss
Angebote von TSI sind freibleibend, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestaetigung in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Technische Angaben, Mengen, Abmessungen, Ausfuehrungszeiten und Kalkulationen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Aenderungen oder nachtraeglich erkannte Abweichungen koennen eine Anpassung von Leistungsumfang, Verguetung und Terminplanung erforderlich machen.
03Leistungsumfang und technisches Ergebnis
Massgeblich sind das jeweilige Angebot und die Auftragsbestaetigung. TSI ist berechtigt, technisch gleichwertige Verfahren, Hilfsmittel und Ausfuehrungsarten einzusetzen, soweit der vereinbarte Vertragszweck hierdurch nicht beeintraechtigt wird.
Bei Reinigung, Regeneration und Pruefung gebrauchter Bauteile schuldet TSI die fachgerechte Durchfuehrung der vereinbarten Arbeiten, nicht jedoch einen neuwertigen Zustand. Bestimmte Energieeinsparungen, Druckverlustwerte, Standzeiten oder Produktionsergebnisse sind nur geschuldet, wenn sie im Einzelvertrag ausdruecklich als Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurden.
Risse, Brueche, Materialermuedung, Korrosion, Vorschaeden oder andere nicht ohne Weiteres erkennbare Eigenschaften koennen erst waehrend der Bearbeitung sichtbar werden. Fuer solche bereits vorhandenen oder materialbedingten Zustaende haftet TSI nicht, sofern TSI diese nicht schuldhaft verursacht hat.
04Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle fuer Planung und Ausfuehrung erforderlichen Informationen, Freigaben, Plaene, Betriebsdaten und Ansprechpartner bereit. Er gewaehrleistet sichere und geeignete Zugaenge zu Becken, Anlagen und Arbeitsbereichen.
Soweit nicht ausdruecklich von TSI uebernommen, stellt der Auftraggeber insbesondere erforderliche Kran- und Hebezeuge, Anschlagmittel, Demontage- und Montageunterstuetzung, Bereitstellungs- und Zwischenlagerflaechen, innerbetriebliche Transportwege, Energie- und Wasseranschluesse sowie betriebsbezogene Arbeitsschutzmassnahmen zur Verfuegung.
Mehraufwand, Wartezeiten, zusaetzliche Anfahrten und Terminverschiebungen, die aus fehlender, verspaeteter oder unzureichender Mitwirkung entstehen, werden nach den vereinbarten oder ortsueblichen Saetzen zusaetzlich berechnet. Gesetzliche Ansprueche von TSI bleiben unberuehrt.
05Termine und Leistungshindernisse
Ausfuehrungsfristen beginnen erst, wenn der Auftrag verbindlich erteilt, vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen und alle technischen, organisatorischen und logistischen Voraussetzungen abschliessend geklaert sind. Termine sind nur verbindlich, wenn TSI sie ausdruecklich in Textform bestaetigt hat.
Bei hoeherer Gewalt, Betriebsstoerungen, Streik, Ausfall wesentlicher Zulieferer oder Transportmittel, behoerdlichen Massnahmen, aussergewoehnlichen Witterungsbedingungen oder sonstigen von TSI nicht zu vertretenden Ereignissen verlaengern sich Fristen angemessen. Dauert das Hindernis wesentlich an, koennen beide Parteien den noch nicht ausgefuehrten Teil des Vertrages nach angemessener Fristsetzung beenden.
06Verguetung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzueglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisezeiten, Fahrtkosten, Uebernachtungs- und Verpflegungskosten, Frachten, Verpackung, Transportversicherung, Zuschlaege und zusaetzliche Hilfsmittel werden berechnet, soweit sie nicht ausdruecklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
Soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, werden 30 Prozent des Auftragswertes nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung als Vorauszahlung faellig. Die verbleibenden 70 Prozent werden nach vollstaendiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Rechnungsstellung faellig. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. TSI darf weitere Leistungen bis zum Ausgleich faelliger Forderungen aussetzen und fuer noch ausstehende Leistungen eine angemessene Sicherheit verlangen, wenn nach Vertragsschluss begruendete Zweifel an der Zahlungsfaehigkeit des Auftraggebers entstehen.
07Aenderungen und Zusatzleistungen
Vom Auftraggeber verlangte Aenderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert verguetet. TSI weist den Auftraggeber nach Moeglichkeit vor Ausfuehrung auf wesentliche Kosten- oder Terminauswirkungen hin. Sofortmassnahmen, die zur Abwehr von Gefahren oder zur Vermeidung groesserer Schaeden erforderlich sind, duerfen im objektiv erforderlichen Umfang ausgefuehrt und berechnet werden.
08Transport, Gefahr und beigestellte Sachen
Transportart, Verpackung, Be- und Entladung sowie Versicherung richten sich nach dem Einzelvertrag. Der Auftraggeber kennzeichnet beigestellte Bauteile eindeutig und informiert TSI ueber Gefahrstoffe, Kontaminationen und besondere Handhabungsanforderungen.
Bei vom Auftraggeber veranlasstem Versand geht die Transportgefahr mit Uebergabe an den Frachtfuehrer auf den Auftraggeber ueber. Organisiert TSI den Transport, gelten die im Angebot vereinbarte Versicherung und die gesetzlichen Regelungen. Erkennbare Transportschaeden sind bei Anlieferung zu dokumentieren und unverzueglich mitzuteilen.
09Abnahme
Soweit die Leistung abnahmefaehig ist, hat der Auftraggeber sie nach Fertigstellungsanzeige unverzueglich zu pruefen und abzunehmen. Wegen unwesentlicher Maengel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
TSI kann dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt nach Ablauf dieser Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Die vorbehaltlose produktive Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme, soweit dem kein wesentlicher Mangel entgegensteht.
10Maengelansprueche
Maengel sind TSI unverzueglich und nachvollziehbar in Textform anzuzeigen. TSI ist zunaechst Gelegenheit zur Pruefung und Nacherfuellung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Wahl der Art der Nacherfuellung steht TSI zu, soweit sie fuer den Auftraggeber zumutbar ist.
Ist der Vertrag fuer beide Parteien ein Handelsgeschaeft, bleiben die Untersuchungs- und Ruegepflichten nach Paragraf 377 HGB unberuehrt.
Maengelansprueche verjaehren gegenueber Unternehmern grundsaetzlich in zwoelf Monaten ab Abnahme oder, soweit keine Abnahme vorgesehen ist, ab Ablieferung. Dies gilt nicht fuer arglistig verschwiegene Maengel, ausdruecklich uebernommene Garantien, Ansprueche wegen Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit, vorsaetzliches oder grob fahrlaessiges Verhalten und sonstige zwingende gesetzliche Verjaehrungsfristen.
11Haftung
TSI haftet unbeschraenkt fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit, fuer Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdruecklich uebernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlaessiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Uebrigen ist die Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung fuer mittelbare Schaeden, Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn besteht nur, soweit TSI nach den vorstehenden Regelungen zwingend haftet.
12Eigentumsvorbehalt und Zurueckbehaltungsrechte
Von TSI gelieferte Waren, Ersatzteile und Komponenten bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung Eigentum von TSI. TSI kann im gesetzlich zulaessigen Umfang Zurueckbehaltungs- und Pfandrechte an Sachen geltend machen, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von TSI gelangt sind.
13Aufrechnung und Zurueckbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurueckbehaltungsrecht darf er nur wegen Anspruechen aus demselben Vertragsverhaeltnis ausueben.
14Unterlagen und Vertraulichkeit
An Kalkulationen, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behaelt TSI die Eigentums- und Urheberrechte. Sie duerfen ohne Zustimmung von TSI nicht ausserhalb des Vertragszwecks genutzt oder Dritten zugaenglich gemacht werden. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei angemessen vertraulich.
15Kuendigung durch den Auftraggeber
Kuendigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Vollendung, richten sich die Verguetungsansprueche von TSI nach den gesetzlichen Vorschriften. TSI kann insbesondere die vereinbarte Verguetung abzueglich ersparter Aufwendungen und eines anderweitigen Erwerbs verlangen. Bereits beschaffte, kundenspezifische oder nicht anderweitig verwertbare Materialien sind voll zu vergueten.
16Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfuellungsort ist der Sitz von TSI, soweit sich aus dem Einzelvertrag nichts anderes ergibt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von TSI. TSI bleibt berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17Schlussbestimmungen
Aenderungen und Ergaenzungen des Vertrages sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberuehrt. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
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